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Gutachter

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1.Schadengutachten (Nach Unfällen)

Dies ist das tägliche Brot der meisten Gutachter. Wenn es gekracht hat, stellt der Gutachter fest, wie schwer der Schaden wirklich ist.

  • Schadenaufnahme: Besichtigung des Fahrzeugs, Dokumentation von Dellen, Kratzern und strukturellen Schäden durch Fotos.
  • Kalkulation: Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten unter Verwendung von Software wie Audatex oder DAT.
  • Wertminderung: Berechnung, um wie viel der Wiederverkaufswert des Autos durch den Unfall gesunken ist (merkantiler Minderwert).
  • Restwertermittlung: Feststellung, was das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist.

2. Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)

Hier geht es nicht um Schäden, sondern um den Marktwert.

  • Gebrauchtwagen-Checks: Prüfung des Zustands für Käufer oder Verkäufer.
  • Oldtimer-Gutachten: Spezielle Bewertung für Versicherungen (Zustandsnoten 1 bis 5), um den Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl oder Brand abzusichern.
  • Leasing-Rücknahmen: Beurteilung, ob Gebrauchsspuren “normal” sind oder ob es sich um übermäßige Abnutzung handelt, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

3. Beweissicherung und technische Analysen

Manchmal fungiert der Gutachter als technischer Detektiv.

  • Ursachenforschung: Warum ist der Motor platzt? War es ein Materialfehler oder falsches Öl?
  • Plausibilitätsprüfung: Passen die Schäden an zwei Fahrzeugen wirklich zusammen? (Wichtig zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug).
  • Gerichtsgutachten: Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstützt man Richter bei der Urteilsfindung in technischen Streitfragen.