Dies ist das tägliche Brot der meisten Gutachter. Wenn es gekracht hat, stellt der Gutachter fest, wie schwer der Schaden wirklich ist.
Schadenaufnahme: Besichtigung des Fahrzeugs, Dokumentation von Dellen, Kratzern und strukturellen Schäden durch Fotos.
Kalkulation: Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten unter Verwendung von Software wie Audatex oder DAT.
Wertminderung: Berechnung, um wie viel der Wiederverkaufswert des Autos durch den Unfall gesunken ist (merkantiler Minderwert).
Restwertermittlung: Feststellung, was das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist.
2. Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
Hier geht es nicht um Schäden, sondern um den Marktwert.
Gebrauchtwagen-Checks: Prüfung des Zustands für Käufer oder Verkäufer.
Oldtimer-Gutachten: Spezielle Bewertung für Versicherungen (Zustandsnoten 1 bis 5), um den Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl oder Brand abzusichern.
Leasing-Rücknahmen: Beurteilung, ob Gebrauchsspuren “normal” sind oder ob es sich um übermäßige Abnutzung handelt, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
3. Beweissicherung und technische Analysen
Manchmal fungiert der Gutachter als technischer Detektiv.
Ursachenforschung: Warum ist der Motor platzt? War es ein Materialfehler oder falsches Öl?
Plausibilitätsprüfung: Passen die Schäden an zwei Fahrzeugen wirklich zusammen? (Wichtig zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug).
Gerichtsgutachten: Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstützt man Richter bei der Urteilsfindung in technischen Streitfragen.